Prozessbericht vom 01. Juli 2010

BAW fordert 4 1/2 Jahre für Devrim und 6 1/2 Jahre für Ahmet

Die Bundesanwaltschaft plädierte am 1.7. im Gerichtssaal in Stuttgart-Stammheim. In der epischen Länge von 6 Stunden, reiner Redezeit, forderte die BAW 4 1/2 Jahren für Devrim, wobei hierzu eine ausstehende Strafe auf Bewährung addiert werden soll, was eine Gesamtstrafe von 5 Jahren und 3 Monaten ausmachen soll, und für Ahmet eine Strafe von 6 Jahren und 6 Monaten.

Nachdem am morgen des Prozesstages die Beweisführung geschlossen wurde fing die Bundesanwaltschaft gegen 11 Uhr an ihr Plädoyer zu halten. Zu Beginn stand eine Art Kommentar der Bundesanwältin Becker Klein, die die Anklagen entpolitisierte und sowohl den Angeklagten, als auch der Verteidigung vorwarf das Ende des Prozesses so lange auf sich warten zu lassen.

Neben dem bereits bekannten Versuch der völligen Entpolitisierung der Angeklagten kam es zur Verlesung der Lebensläufe von Devrim und Ahmet. Danach wurde die Anklagen verlesen und als bewiesene Tatsachen dargestellt. Als dann bereits damit einige Stunden ins Land gezogen waren, ging die BAW mehr ins Detail und ging auf das bereits gesagte näher ein - was dazu führte, dass die Anwesenden die selben Formulierungen bis zu 3 oder 4 mal innerhalb von einer Stunde hörten. Dabei kam es zur "exemplarischen" Verlesung von einigen Nachrichten und Telefongesprächen, die aus der Überwachung oder aus den Daten, die 2004 in den Niederlanden gesichert wurden, zum Bericht darüber an welchen Tagen das Auto von Ahmet sich an welchem Ort befand...

Letztlich war sich die BAW nicht zu Schade den fast 2 1/2 jährigen Prozessverlauf in ihrem Sinne wiederzugeben und füllte damit den Prozesstag bis um 18:15 es zur Strafzumessung kam. Bevor sie zu den tatsächlichen Strafzumessungen kam führte die Bundesanwältin Becker Klein aus, was den Angeklagten im negativen und positiven Sinne anzulasten sei. Dabei war die Sprache von der - nach BAW-Meinung - irrigen Annahme Ahmet D. Yüksels die Betätigung in anatolischen Vereine oder das Verkaufen von Zeitungen sei legal, oder davon, dass Devrim Güler sich auch nach seiner Verurteilung 2004 nicht davon abbringen liess weiter politisch aktiv zu sein. "Nach Abwägung dieser Tatsachen" so die BAW, forderten diese für Devrim Güler 4 Jahre und 6 Monate + die Strafe von seiner Verurteilung 2004, was eine Gesamtstrafe von 5 Jahren und 3 Monaten ergibt. Für Ahmet forderten sie 6 Jahre und 6 Monate. Ahmets Strafe wurde auch so begründet, dass die BAW "endlich ein Zeichen" setzen müsse gegen den unnachgiebigen Angeklagten, der in seinen Erklärungen forderte das Verfahren einzustellen.

Die BAW führte in ihrer Begründung aus, dass die Angeklagten zu verurteilen seien, weil die Beweisführung ihre Betätigung innerhalb der Organisation bestätigt habe. In der Begründung nahm Hüseyin Hiram auch eine zentrale Rolle ein, der als Hauptbelastungszeuge für den Waffentransport auftrat, und zwar vom Senat die Glaubwürdigkeit abgesprochen wurde, die BAW sich aber dennoch auf ihn berief. Darüber hinaus wurde darauf verwiesen, dass die Anatolische Föderation und das Tayad Komitee nichts anderes wären als legale Organisationen der DHKP-C und somit die Betätigung darin auch als Unterstützung der DHKP-C zu ahnden sei - womit die Anatolische Föderation und das Tayad Komitee nach der Meinung von BAW verbotene Organisationen sein müssten. Die BAW schloss mit den Worten: "Es gibt keine legale Betätigung in der DHKP-C!"

Der Prozess wird am Dienstag mit dem Plädoyer der Verteidigung und einer Erklärung von Ahmet fortgesetzt. Wir wollen dem Gefangenen Gehört verschaffen und uns mit ihnen solidarisieren - daher mobilisieren wir auf diesen Prozesstag.

Beteiligt euch an der Delegation!

Dienstag, 6. Juli 2010 9.00 Uhr
Asperger Str. 49


<< Zurück