Zivile Todestrafe: Kritische Juristen beanstanden fragwürdige Terrorismus-Listen der Europäischen Union

Von Niels Seibert, Neues Deutschland vom 25.Mai 2010

Sogenannte Terrorismus-Listen existieren auf europäischer Ebene seit 2001. Zwischen 30 und 50 Organisationen und noch mal so viele Einzelpersonen sind im Laufe der Jahre darin erfasst worden. Kritische Juristen bewerten diese Listen als Feindstrafrecht.

Auf einer Veranstaltung des Arbeitskreises kritischer Juristinnen und Juristen an der Berliner Humboldt Uni am vergangenen Freitag kritisierten die Rechtsanwältin Britta Eder und ihr Kollege Wolfgang Kaleck die EU-Terrorlisten als einen neuen Schritt zum Feindstrafrecht. Sie seien ein Mittel zur Kriminalisierung politischer Menschen, das kaum mehr einer juristischen und demokratischen Kontrolle unterliegen würden. Dies hält Bundesverfassungsrichter Andreas Paulus mit einem demokratischen Rechtsstaat unvereinbar, wie er auf der Podiumsveranstaltung betonte. Für Kaleck dienen die Listen nicht dazu, die Finanzierung des Terrorismus zu verhindern. Nach seinen Informationen seien international bisher kaum Gelder eingefroren worden. Die Terrorismus-Listen haben vielmehr einen politischen Zweck, meint Kalek. Sie werden als Druckmittel eingesetzt.

Zudem sieht der Rechtsanwalt auch keine juristische Notwendigkeit für die Terrorismuslisten, schließlich gebe es das humanitäre Völkerrecht, das beispielsweise Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit unter Strafe stellt. Bis heute ist das Zustandekommen der Terrorismus-Listen denkbar intransparent. Oft sind es unüberprüfbare Geheimdienstinformationen oder lediglich Verdachtsmomente, die zu einem solch folgenschweren Eintrag führen. Privatpersonen, die von den Vereinten Nationen oder der EU auf der jeweiligen Liste als Terroristen geführt werden, unterliegen einer weitgehenden Rechtlosigkeit. Den gelisteten Personen dürfen keine Gelder und wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Die Hamburger Rechtsanwältin Britta Eder berichtete, dass die Konten der Betroffenen eingefroren wurden und sogar Jobcenter ihre Zahlungen einstellten. Neben Reisebeschränkungen drohten straf- und ausländerrechtliche Konsequenzen, beispielweise die Auslieferung. Für den Sonderermittler des Europarats, Dick Marty, kommt deshalb ein Listeneintrag einer »zivilen Todesstrafe« gleich.

Eder verteidigt derzeit einen türkischen Linken vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG). Die Anklage basiert auf Paragraf 34 des Außenwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit der EU-Terrorliste. Ihrem Mandanten wird vorgeworfen, Mitglied in einem Solidaritätskomitee zu sein, dass sich für Gefangene der marxistisch-leninistischen DHKP-C einsetzte. Die DHKP-C befindet sich aber auf der Terrorismusliste der EU. Brisanz erhält das Verfahren, weil die Gründe der Listung unbekannt sind. Ob die DHKP-C überhaupt rechtmäßig auf der Liste steht, konnte bislang nicht überprüft werden. Eders Mandant kann gegen den Eintrag juristisch nicht vorgehen, weil er für die Organisation nicht vertretungsberechtigt ist. Das OLG Düsseldorf legte nun mehrere der im Prozess aufgeworfenen Fragen dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg vor. Die dortigen Richter hatten bereits mehrmals Terror-Listungen wegen schwerer Verfahrensfehler beanstandet.