Kurzmeldung im Neuen Deutschland vom 28.4.

Der presserechtlich Verantwortliche der Zeitschrift »Gefangenen Info« ist vergangene Woche vom Berliner Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 800 Euro verurteilt worden. Die Zeitschrift hatte einen Prozessbericht über einen Verhandlungstag vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf abgedruckt. In dem Verfahren nach Paragraf 129b StGB soll laut Prozessbeobachtern einer der Richter erklärt haben, dass der erblindete Zeuge vielleicht in Beugehaft zur Erleuchtung komme. Der Richter bestreitet diese Äußerung und stellte Strafanzeige. Der verurteilte Redakteur des »Gefangenen Info« hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.