Aufruf zur Prozessdelegation nach Düsseldorf am 01. September

Rastatt 19.6.Am 01. September werden im Düsseldorfer §129b-Prozess gegen Nurhan Erdem, Ahmet Istanbullu und Cengiz Oban zwei ehemalige Gefangene aus dem Stammheimer §129b-Verfahren als Zeugen vernommen. Sowohl Mustafa Atalay, als auch Ilhan Demirtas, der zu 2 Jahren und 11 Monaten verurteilt wurde, droht trotz ihres angeschlagenen Gesundheitszustandes Beugehaft.

Erst vor kurzem wurde das Stammheimer Urteil in das Verfahren gegen die drei eingeführt. Nun sollen auch die bereits im August 2009 (in einem abgetrennten Verfahren) verurteilten Mustafa Atalay, der zu 5 Jahren Haft verurteilt wurde, und Ilhan Demirtas, der zu 2 Jahren und 11 Monaten verurteilt wurde, als Zeugen aussagen. Ilhan Demirtas war bereits am 6. Juli vor dem Gericht als Zeuge befragt worden.

Da ihr Urteil mittlerweile rechtskräftig ist und sie somit die ersten mit dem Vorwurf der „Mitgliedschaft in der DHKP-C“ rechtskräftig Verurteilten sind, sollen sie nun vor dem Gericht über die Tätigkeit von Nurhan, Ahmet und Cengiz Auskunft geben. Falls sie dies nicht tun, oder das Gericht das Gefühl hat, dass sie es nicht tun, droht ihnen Beugehaft und das obwohl Mustafa Atalay schwer herzkrank ist und Ilhan Demirtas durch seine Inhaftierung von April 2007 bis August 2009 unter starken Psychosen leidet. Wie schnell ein Gericht Beugehaft verordnen kann haben wir nicht unlängst im Verfahren gegen Faruk Ereren - das ebenfalls vor dem OLG Düsseldorf stattfindet - gesehen, bei dem der blinde Nuri Eryüksel beinahe 2 Monate in Beugehaft weggesperrt wurde, nachdem dieser die Antwort auf eine Frage, die sich auf ihn bezog und für ihn strafrechtliche Konsequenzen haben könnte, verweigerte. Später wurde die Verhängung der Beugehaft gegen Nuri Eryüksel vom Bundesgerichtshof sogar als rechtswidrig kassiert.
Dass dabei bewusst mit der gesundheitlichen Situation der als Zeugen geladenen herumhantiert wird liegt klar auf der Hand: Sie sollen aufgrund ihrer misslichen Lage zu einer Aussage gezwungen werden.

Mit den Vorladungen von Mustafa Atalay und Ilhan Demirtas fließt das Urteil aus Stammheim direkt in diesen Prozess ein, was einen weiteren Schritt zur Kriminalisierung von migrantischen Strukturen, wie auch ein Schritt zur Etablierung des §129b darstellt.

Setzen wir dieser Entwicklung unsere Solidarität entgegen!

Da diese Vorladungen von Mustafa und Ilhan im Kontext einer sich zunehmenden Kriminalisierung von migrantischen Strukturen zu sehen sind, ist es umso notwendiger sich gemeinsam und entschlossen gegen diese Angriffe zu wehren und ihrer Repression unsere geschlossene Solidarität entgegenzuschleudern.

Daher kommt zum Prozess und lasst die Betroffenen nicht alleine.
Betroffen sind wenige - gemeint sind wir alle.

Kommt zum Prozesstag:
Mittwoch, 1. September 2010 // 9 Uhr
OLG Düsseldorf

Weg mit den §§129!


Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen
www.political-prisoners.net
www.no129.info


<< Zurück