Repression gegen die "migrantische" Linke

Vor dem Staatsschutzsenat des OLG Düsseldorf und zwar vor dem 2. Strafsenat unter dem Vorsitz von Richter Berthold Klein begann am 15.1. 2009 der Prozess gegen Faruk Ereren. Auf 256 Seiten wirft man dem 55-jährigen Faruk Ereren in der Anklageschrift Mitgliedschaft in führender Position in der DHKP-C vor. Diese Mitgliedschaft wird von Faruk Ereren bestritten.

Auf allen Ebenen pflegen die beiden NATO-Staaten BRD und Türkei Beziehungen: Auf wirtschaftlicher, militärischer und politischer. Die guten Beziehungen schlagen sich auch auf juristischer Ebene nieder: Das Beweismaterial gegen Faruk Ereren, das sich in den über 100 Aktenordnern befindet, entstammt türkischen Quellen, darunter zahlreiche Geständnisse, die erfoltert wurden. Die DHKP-C wurde neben der PKK verboten, dabei wurde auf die DHKP-C ein Verbot aus dem Jahr 1983 angewandt. Dagegen erhob die DHKP-C Klage. Sie bekam schließlich beim Bundesgerichtshof (BGH) 1998 Recht. Nach diesem Urteil war die politische Verfolgung in Deutschland jahrelang nicht juristisch abgesichert. Um die illegale Verfolgungspraxis im Nachhinein zu legitimieren, erließ der damalige Innenminister Kanther am 13.August 1998 auch ein Verbot gegen die DHKP-C. Und so ist es nicht verwunderlich, dass sich diese Organisation, die für einen revolutionären Umsturz in der Türkei kämpft, auch auf der "EU-Terrorliste" wiederfindet. Faruk Ereren wurde am 8. April 2007 in Hagen verhaftet und sitzt seitdem in Isolationshaft. Isolation heißt, 23 Stunden am Tag auf Zelle, keine Gesprächspartner, keinen Kontakt zu anderen Gefangenen, Briefe werden beschlagnahmt, Besuchsverbote werden ausgesprochen - es bedeutet erneute Folter für Faruk Ereren, der in türkischen Knästen zu Zeiten der Militärchunta nachweislich schwerste psychische Schäden durch Folter erlitt. Er selbst bezeichnet dieses umfassende Isolationsprogramm als "Weiße Folter" mit dem Ziel, "uns zu zermürben." Nach umfänglicher Beweiserhebung, die auch mit Reisen des Senates in die Türkei verbunden war, kam der 2. Strafsenat des OLG Düsseldorf weder zu einem Freispruch noch zu einer Verurteilung von Faruk Ereren. Inzwischen wird gegen den 2. Strafsenat wegen Prozessverschleppung geklagt. So bot der Vorsitzende Richter Berthold Klein dem nach § 129 b StGB angeklagten Faruk Ereren eine Absprache an: Faruk solle ein Geständnis ablegen, dafür werde er maximal vier Jahre absitzen, doch Faruk Ereren lehnte den Deal energisch ab. Nun will der 2. Senat des OLG Düsseldorf entgegen vorhergegangener Aussagen die Bedingungen für eine Auslieferung von Faruk Ereren in die Türkei gewährleisten. Faruk schrieb dazu: "Was mich erwartet, wenn ich in die Türkei ausgeliefert werden sollte, ist Repression, Folter und Haft bis zum Tod. Der faschistische Staat in der Türkei hat eh schon zur Sprache gebracht, mich bis zu meinem Tod ins Gefängnis stecken zu wollen." Das Gericht nun begründet seine Zustimmung zum türkischen Auslieferungsersuchen damit, dass Faruk Ereren in der Türkei wegen seiner durch Folter entstandenen chronischen Erkrankung möglicherweise entlassen werde. Der von Faruk erhobene Einwand, ihm drohe im Falle seiner Verurteilung eine sogenannte erschwerte lebenslange Freiheitsstrafe bis zum Tod, ohne dass die Möglichkeit einer bedingten Strafaussetzung beziehungsweise vorzeitigen Entlassung aus dem Strafvollzug bestünde, bleibt unberücksichtigt. Doch eine Auslieferung von Faruk Ereren verstößt gegen unabdingbare Grundsätze der deutschen Verfassung. Der Beschluss zur Auslieferung ist derzeit noch nicht rechtsgültig - es läuft eine Verfassungsbeschwerde und inzwischen entwickelt sich Solidarität im In- und Ausland. Auch sonst war das § 129 b StGB Verfahren in Düsseldorf nicht arm an Skandalen.

Gegen Nuri Eryüksel, durch die Folter und die schweren Haftbedingungen in der Türkei erblindet, verhängte der 2. Strafsenat Beugehaft als Nuri sich im Düsseldorfer Verfahren auf sein Aussageverweigerungsrecht berief. Zwar wurde die Beugehaft nach etwas mehr als einem Monat dann vom Bundesgerichtshof als unrechtmäßig erklärt, aber zu diesem Zeitpunkt hatte der blinde Eryüksel bereits einen Monat in Beugehaft verbracht. Im Sommer vorigen Jahres prügelten Justizbeamte ProzessbeobachterInnen blutig - die öffentliche Berichterstattung wurde durch Verleumdungsklagen mit für diese Medien astronomischen Strafbefehlen bedroht. Durch derartige Einschüchterungsversuche soll die Öffentlichkeitsarbeit gegen den Gesinnungsparagraphen 129 b und kritische Prozessbeobachtung unterbunden werden, dass dabei von Seiten der Justiz auf ProzessbeobachterInnen eingeprügelt wird, ist die spezifische Düsseldorfer Variante. Für das Onlineportal ‚scharf-links' allerdings endet die Verleumdungsklage mit Freispruch, selbst die Staatsanwaltschaft kam nicht umhin auf Freispruch zu plädieren. Ein weiteres Verfahren nach § 187 StGB gegen den presserechtlich verantwortlichen Wolfgang Lettow für die in Berlin erscheinenden Zeitschrift "Gefangeneninfo" steht steht noch an. Es findet am Mittwoch, den 21.April, 12.30 Uhr vor dem Berliner Amtsgericht Tiergarten, Turmstraße 91 statt.

Freiheit für alle politischen Gefangenen weltweit!
Internationale Solidarität aufbauen!