Auslieferung von Faruk Ereren an die Türkei

17.02.2010

Sehr geehrte Frau Justizministerin,

ich wende mich an Sie angesichts der drohenden Auslieferung von Herren Faruk Ereren an die türkische Justiz. Seit einem Jahr läuft vor dem OLG Düsseldorf ein § 129b-StGB-Verfahren gegen Herren Ereren. am 29.Januar 2010 fasste der 2.Strafsenat des OLG Düsseldorf den Beschluss, einem Auslieferungsersuchen an die Türkei zuzustimmen.

Ich bitte Sie, eine solche Auslieferung zu verhindern. In der Türkei droht Herren Ereren langjährige Isolationshaft und Folter. Entgegen der Ankündigungen des türkischen Ministerpräsidenten Recep Tayyip Erdogan, „Null Toleranz gegenüber Folter“ zu zeigen, hat sich die Menschenrechtslage in den letzten Monaten und Jahren nach Angaben türkischer Menschenrechtsvereinigungen wieder dramatisch verschärft. Politische Gefangene, darunter viele Kinder und Jugendliche berichten über zahlreiche Misshandlungen und menschenunwürdige Behandlungen in den türkischen Gefängnissen.

Schon das laufende Verfahren gegen Herren Ereren beruht nach Aussagen der Verteidigung zu weiten Teilen auf türkischen „Beweis“-Material, darunter offenbar auch unter Folter erpresste Aussagen. Nach deutschem Recht ist es nicht zulässig, solches Material in ein Gerichtsverfahren einfließen zu lassen.

Es liegt in Ihrer Verantwortung, zu verhindern, dass Herr Ereren aufgrund dieses Materials verurteilt wird. Und es liegt in Ihrer Verantwortung, eine Auslieferung von Herren Ereren an die türkische Justiz zu verhindern.

Mit freundlichen Grüßen

Ulla Jelpke