Der Landesarbeitskreis Inneres/Justiz der Partei DIE LINKE. NRW fordert die drohende Auslieferung von Faruk Ereren an die türkische Justiz zu verhindern.

Wegen angeblich führender Tätigkeit in der verbotenen Revolutionären Volksbefreiungsfront (DHKP-C) wird gegen Faruk Ereren in einem Verfahren auf der Grundlage des § 129 b StGB vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf seit Mitte Januar 2010 verhandelt und hat das Gericht am 29. Januar 2010 entschieden ihn in die Türkei auszuliefern.

Die weiterhin repressive Politik der türkischen Regierung gegenüber politischen Gefangenen lässt befürchten, dass Faruk Ereren im Falle der Auslieferung an die türkischen Behörden akut systematische Folter, menschenunwürdige Behandlung und lebenslängliche Isolationshaft droht, die die Schwelle erniedrigender Behandlung erreicht.

Im laufenden Verfahren wurde laut Angaben der Verteidigung in weiten Teilen türkisches Beweismaterial zulasten des Angeklagten verwendet, welches durch Erpressung und unter Folter zustande kam.

Die beabsichtigte Auslieferung von Faruk Ereren ist mit Art. 3 MRK unvereinbar. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in vergleichbaren Fällen wiederholt so entschieden, zuletzt in seinem Beschluss vom 16.01.2010 - 2 BvR 2299/09 -.

Auch für Faruk Ereren gilt der grundrechtliche Schutz nach Art.

Faruk Ereren darf nicht in die Türkei ausgeliefert werden!

2 Abs. 1 GG und Art. 1 Abs. 1 GG.