Am zweiten Verhandlungstag des Jahres 2010 im §129b Verfahren gegen Faruk Ereren vor dem Staatsschutzsenat des OLG Düsseldorf ging es um die Zeit vor Faruks Gefangennahme in Hagen am 8.April 2007.
Da Faruk konsequent die Aussage verweigert, versucht der Vorsitzende Richter Berthold Klein nun die Zeit vor dem 8.April 2007 zu erhellen.
Dazu geladen war ein Zeuge, der 2007 eine Wohnung in Hagen angemietet hatte, diese jedoch nicht nutzte.
Zu Beginn machte Faruk auf sich aufmerksam, weil er der Verhandlung nicht folgen konnte, denn die Dolmetscherin übersetzte nicht. Der Vorsitzende Richter meinte daraufhin, dies sei nicht wesentlich, da es sich um die übliche Belehrung eines Zeugen handele, dies sei doch selbstverständlich.
Wie es auf einen Gefangen wirkt, wenn er nicht nur 23 Stunden täglich auf Zelle isoliert ist, sondern auch während der Verhandlung in akustischer Form, darüber machte sich der Vorsitzende Richter Berthold Klein offensichtlich keine Gedanken, denn er wusste, was besprochen wurde. Faruk nicht, er nahm nur wahr, dass er der Verhandlung nicht folgen konnte. Hinzu kommt, dass Faruk sich während aller Verhandlungstage in einer Art Plastikkäfig befindet, in dem er zusätzlich optisch isoliert von allen anderen das Geschehen verfolgt.
Das ist der alltägliche Rassismus verkleidet als "Zivilisation", in der selbstverständlich gilt, was ein Richter für selbstverständlich hält.
Dann traf die Dolmetscherin ein und Faruk konnte der Verhandlung nun mehr oder weniger folgen, denn es kommt auch häufiger zu Pannen bei der Übersetzung.
Doch Erhellendes kam Weniges, außer der Tatsache, dass von Seiten der Bundesanwaltschaft dem Zeugen türkischer Herkunft gedroht wurde, falls er eine Falschaussage mache, könne dies seine neu „erworbene“ deutsche Staatsbürgerschaft gefährden, der Zeuge blieb bei seiner Aussage, er habe die Wohnung für eine neue Lebensgemeinschaft angemietet und dann später untervermietet. Faruk Ereren sei ihm völlig unbekannt.
In der Verhandlungspause hatten die Justizbeamten keinerlei Verständnisprobleme, sie belauschten wie in jeder Verhandlungspause ungeniert die Gespräche zwischen Faruk und seinen Verteidigern. Auch dies ist ein Skandal in dem Verfahren.
Neben den vagen Konstrukten in der Klageschrift stellt sich für viele Linke die Frage, wer hier eigentlich vom wem als kriminell oder terroristisch verfolgt wird.
Vor Gericht stehen nicht die, die Kriege führen, in deren Folge Hunderttausende ihr Leben verlieren. Vor Gericht stehen nicht die Rüstungskonzerne, die dies ermöglichen. Vor Gericht stehen die, die sich aktiv für eine Gesellschaft jenseits des kapitalistischen Systems einsetzen, für eine Gesellschaft ohne Aufrüstung, Krieg und Unterdrückung.
Inzwischen wurde ein weiterer Skandal bekannt: Das Berliner Amtsgericht Tiergarten hat gegen den presserechtlichen Redakteur des Gefangenen Infos, Wolfgang Lettow, einen Strafbefehl von 2800 Euro (40 Tagessätzen) erlassen. Dagegen ist natürlich Einspruch erhoben worden und demnächst wird es dann zu einem Verfahren vor dem dortigen Gericht kommen.
Zum Hintergrund:
Der Vorsitzende Richter des Staatsschutzsenates Berthold Klein bzw. die Präsidentin des OLG Düsseldorf kriminalisiert die Medienöffentlichkeit. Offenbar ist kritische Öffentlichkeit im Prozess unerwünscht. Immer wieder hatten ProzessbeobachterInnen darauf hingewiesen, dass sich die Anklage weitgehend auf Material türkischer Behörden stützt, obwohl dort Folter bei Verhören gängige Praxis ist. Doch nicht etwa der Vorwurf, unkritisch mit solchen nach deutschem Recht vor Gericht nicht zugelassenen „Beweisen“ umzugehen, brachten den Vorsitzenden Richter in Rage, sondern ein Absatz in einem im Juli veröffentlichten Prozessbericht mit dem Titel „Blind in Beugehaft“.
Die betreffende Passage in dem abgedruckten Artikel "Blind in Beugehaft" aus der Ausgabe 348, die dem "Gefangenen Info" eine Anzeige einbrachte, lautet:
"Besonders zynisch bemerkte der Vorsitzende Richter des 2. Strafsenates, für Nuri (Eryüksel) sei die Beugehaft wohl ein wirksames Mittel, um sich zu besinnen, denn er sei ja erblindet". Nuri verbüßte insgesamt 17 Jahre in Deutschland und der Türkei in Haft wegen angeblicher Mitgliedschaft in der DHKP-C. Während seiner Knastzeit in der Türkei wurde Nuri regelmäßig gefoltert, infolge dessen er erblindete. Da Nuri die Aussage im Düsseldorfer Prozess gegen Faruk Ereren verweigerte, war er im Sommer 4 Wochen in Beugehaft.
Diesen Beschluss des Staatsschutzsenates kassierte vier Wochen später der BGH.
Die Mitglieder dieses Staatsschutzsenats bestreiten jetzt schriftlich, dass der Richter Berthold Klein diese Aussage gemacht hat.
Auch die Herausgeberin der Onlinezeitung »scharf-links«, Edith Bartelmus-Scholich, erhielt einen Strafbefehl über 12000 Euro wegen der Veröffentlichung desselben Artikels. Edith hat dagegen Widerspruch eingelegt und der Prozess beginnt im Februar.
Nächster Verhandlungstag in Düsseldorf ist der 3.2.2010, die Verhandlung beginnt dann um 10.30 Uhr.
Weitere Verhandlungstage sind: 3.2.,4.2.,24.2., 25.2., 3.3., 4.3., 10.3., 11.3., 18.3.,24.3., 25.3.- die Sitzungen finden im Prozessgebäude des Oberlandesgerichts, Kapellweg 36, 40221 Düsseldorf, statt. (Die Verhandlungstage 17.2., 18.2. wurden aufgehoben.)
Das Prozessgebäude liegt etwa 4,4 Kilometer von dem Hauptgebäude entfernt.
ab Düsseldorf Hauptbahnhof
mit den S-Bahnen
S 8 Richtung Mönchengladbach Hbf/Europaplatz,
S 11 Richtung Bergisch-Gladbach,
S 28 Richtung Kaarster See
bis Haltestelle "Völklinger Straße"
mit der Straßenbahn-Linie 708 Richtung Düsseldorf-Hamm bis zur Haltestelle "Hemmersbachweg", sodann jeweils über die Plockstraße zum Kapellweg 36.
Weitere Infos
http://www.scharf-links.de/
http://www.political-prisoners.net/
http://www.no129.tk