Grußwort von Thomas Meyer-Falk zum Aktionstag

Solidarische und herzschlagende Grüße an alle, die sich dem Kampf um und für die Freiheit der §129b-Gefangenen verbunden fühlen.

Im §129b hat die politische Gesinnungsjustiz, die sich schon in dem wesentlich älteren §129a Strafgesetzbuch manifestiert hatte, ihre Fortsetzung gefunden.

So wichtig der Einsatz für die Freiheit der politischen Gefangenen ist, und dieser Kampf steht heute im Mittelpunkt, so sollten wir doch auch an jene denken, die entweder gestorben sind, ob vorsätzlich zu Tode gebracht oder in den Suizid getrieben durch brutale Sonderhaftbedingungen.

Und wir sollten an jene erinnern, die den Knast erlebt haben, aber heute ein Leben unter Totalüberwachung fristen, so wie beispielsweise Mohamed.

Nach 8 Jahren Knast wurde er im Mai 2010 entlassen, darf für die Dauer der fünfjährigen Führungsaufsicht, den ihm zugewiesenen Kölner Stadtteil nicht ohne Erlaubnis verlassen, hat sich täglich bei der Polizei zu melden, wird mindestens zwei Mal pro Woche zusätzlich zu Hause von der Polizei aufgesucht, wo er sich dann eventuell anwesende Besucher einer Personenkontrolle zu unterwerfen haben. Und wer ihm Geld oder sonstige materielle Hilfe zuwenden möchte, macht sich strafbar in den Augen der Justiz, da Mohamed auf der UNO/EU-Sanktionsliste steht!

Freiheit für die politischen Gefangenen!

Thomas Meyer-Falk
zur Zeit JVA Bruchsal,
Juni 2010
www.freedom-for-thomas.de

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