Rede der Anatolischen Föderation Stuttgart

Liebe Freundinnen und Freunde,
sehr geehrte Damen und Herren,

Als die Anatolische Föderation sind auch wir von den Repressionen der §§ 129 unmittelbar betroffen. Unsere ehemalige Vorsitzende Nurhan Erdem und Cengiz Oban sowie Ahmet Istanbullu sind in Düsseldorf seit März 2010 nach diesen Paragraphen angeklagt. Sie sind seit dem 8. November 2008 inhaftiert. Außerdem läuft in Düsseldorf ein ähnliches Verfahren gegen den türkischen Revolutionären Faruk Ereren sowie in Stuttgart/ Stammheim gegen Ahmet Düzgün Yüksel und Devrim Güler.

Auffallend an allen drei Prozessen sind folgende Parallelitäten: Zum Einen die Identiät dieser Menschen, die unter dem Terrorismus-Vorwurf der Staatsanwaltschaft angeklagt wird, die schwersten Haftbedingungen, denen sie ausgesetzt sind, zum Anderen der Charakter der 129-Prozesse.

Bezüglich der Identität, handelt es sich hierbei um Revolutionäre aus der Türkei, die sich gegen das dortige faschistische Regime gestellt haben. Ahmet Düzgün Yüksel beispielsweise ist ein Anwalt, der in der Türkei die Verteidigung von Folteropfern und Oppositionellen des faschistischen Staates übernommen hat. Zuletzt musste er seine Heimat verlassen, weil er selbst im Visier des Staatsapparates stand, welches er auf juristischem Wege bekämpfte.

Die drei Mitarbeiter der Anatolischen Föderation sowie Faruk Ereren sind ebenfalls Oppositionelle des Faschismus in der Türkei, was ihnen nun durch den 129-Prozess zur Last geworfen wird. Bezüglich der Tätigkeiten in Deutschland ist zu erwähnen, dass Nurhan Erdem, Cengiz Oban und Ahmet Istanbullu im Vorstand der Anatolischen Föderation unter den Migranten ein politisches Bewusstsein und Selbstbewusstsein zu schaffen vermochten. Beispielsweise wurden ihnen die Inhalte des Hartz IV und des Ausländergesetzes vermittelt. Die Föderation beteiligte sich an den Montagsdemos gegen Hartz IV. Sie führte Kampagnen gegen den Rassismus und die legale Diskriminierung von Migranten in Form von Ausländergesetzen.

Ihre oppositionelle Haltung gegen die menschenrechtsverachtende Politik des türkischen Staates sowie gegen die Diskriminierungspolitik der deutschen Regierung gegenüber den Migranten, war wohl den Herrschenden ein Dorn im Auge. Die enge Beziehung beider Staaten veranlasste in Deutschland Hausdurchsuchungen, Verhaftungen und die Eröffnung von Paragraph-129-Prozessen. Diese Meschen werden nun angeklagt, weil sie den Faschismus in der Türkei bekämpft haben. Diese Tatsache stellt ohne Zweifel den Charakter der Paragraph-129-Prozesse dar. Diese Verfahren dienen ausschließlich der Erstickung des anti-faschistischen Kampfes und der Aufrechterhaltung der Beziehung und Zusammenarbeit beider Staaten. Es sind politische Schauprozesse, die nicht einmal im Ansatz als legitim und demokratisch zu betrachten sind.

Dieses Gesamtbild wird durch die unmenschlichen Haftbedingungen dieser Menschen vervollständigt. Die Gefangenen sind 23 Stunden am Tag einer permanenten Isolationshaft ausgesetzt. Monatelang wurden sie des Besuchsrechts beraubt. Briefe werden überwacht und gegebenfalls konfisziert.

Aus diesem Grunde rufen wir alle revolutioonären, fortschrittlichen, demokratischen Kräfte dazu auf, sich gegen diese anti-demokratischen Repressionen zu stellen, sich mit diesen Gefangenen zu solidarisieren, ihnen Karten zu schreiben und diesen Prozessen als Beobachter beizuwohnen.

DIE PARAGRAPHEN 129, 129a UND b DÜRFEN NICHT GEGEN ANTI-FASCHISTEN ANGEWANDT WERDEN!
WIDERSTAND IST KEIN TERRORISMUS!
DER KAMPF GEGEN DEN FASCHISMUS IST RECHT UND PFLICHT EINES JEDEN EINZELNEN BÜRGERS!
FREIHEIT FÜR ALLE POLITISCHEN GEFANGENEN!

DIE ANATOLISCHE FÖDERATION STUTTGART


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